Ärztliche Anordnung für COVID-19-Tests gefallen

Abänderung des Epidemiegesetzes:  Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Pflegefachassistent*innen dürfen erstmals ohne ärztliche Anordnung testen. 

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie kämpfte der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) dafür, dass Gesundheits- und Krankenpflegepersonen  ohne ärztliche Anordnung Tests durchführen dürfen. Nun ist es endlich soweit. 

Seit 1. März 2021  dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen  sowie Pflegefachassistent*innen ohne ärztliche Anordnung testen und Bescheinigungen dafür ausstellen. PflegeassistentInnen wird dies auf Anordnung und unter Anleitung möglich. „Über diesen Erfolg des ÖGKV freue ich mich sehr. Er zeigt, dass man mit sachlicher Argumentation und der entsprechenden Ausdauer ans Ziel kommt. Diese Neuerung führt zu einer wesentlichen Erleichterung in der täglichen Arbeit der Pflegenden. Der rechtliche Graubereich in der Praxis wurde bereinigt. Die österreichische Bevölkerung erhält somit leichter Zugang zu Testungen, weil Pflegepersonen nun niedrigschwellig testen können“, sagt Mag. Elisabeth Potzmann, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands.

Diese Kompetenzerweiterung – vorerst für die Dauer der Pandemie – wirft auch viele Fragen auf. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband hat eigens dafür auf seiner Homepage einen Antwortkatalog erstellt. Die FAQs (Frequently Asked Questions) werden dort beantwortet. Außerdem bietet der Verband Schulungen für COVID-19-Tester*innen in mehreren Bundesländer an. Diese Schulungen richten sich nicht nur an Pflegende, sondern an alle im Epidemiegesetz § 28d bedachten Berufsguppen. Alle Informationen dazu und die Möglichkeit sich anzumelden, finden Sie ebenfalls auf der Homepage des ÖGKV in der Rubrik Fort- und Weiterbildungen. 

Weitere Informationen: https://www.oegkv.at/covid-19-testungen/faqs-covid-19-testungen/