Am 1. Jänner 2022 setzt die Registrierungspflicht wieder ein.

Klagenfurt (OTS) – Mit Beginn der Pandemie wurde die Registrierungspflicht der Gesundheitsberufe vorübergehend ausgesetzt. Am 1. Jänner 2022 setzt die Registrierungspflicht wieder ein. Berufsangehörige, die bis dahin nicht registriert sind, dürfen ihren Beruf nicht ausüben. „Als zuständige Registrierungsbehörde in Kärnten sind wir bemüht, die Berufsangehörigen zu unterstützen“, so AK-Präsident Günther Goach.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe ausgesetzt, um Berufsangehörigen während dieser Ausnahmesituation die Berufsausübung zu erleichtern. Ab 1. Jänner 2022 müssen jedoch alle, die in einem Gesundheitsberuf (Liste der Gesundheitsberufe) tätig sind, im Gesundheitsberuferegister registriert sein.

Ohne Registrierung besteht keine Berufsberechtigung. „Bei Verstoß droht dem Arbeitgeber und dem Berufsangehörigen jeweils eine Verwaltungsstrafe bis zu 3.600 Euro“, so Monika Hundsbichler, Referatsleiterin für Gesundheit & Pflege in der Arbeiterkammer Kärnten.

Um allen betroffenen Beschäftigten die Registrierung zu erleichtern, bietet die Arbeiterkammer eine Registrierung vor Ort (nach Terminvereinbarung) sowie eine Online-Registrierung (mittels Bürgerkarte oder Handysignatur) an. Seit 2018 gibt es in Österreich das öffentliche Register für Gesundheitsberufe.

Für Fragen oder Anliegen in diesem Zusammenhang stehen die AK-Experten per E-Mail unter gbr@akktn.at zur Verfügung.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter kaernten.arbeiterkammer.at/gbr

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211115_OTS0130/ak-gesundheitsberufe-registrierungspflicht-mit-01-jaenner-2022