Am 1. März 2021 kam die Legitimation der eigenständigen Testung durch freiberuflich Pflegende im Rahmen des Epidemiegesetzes. Eine längst überfällige Änderung, denn dies stellt eine große Erleichterung bei der Durchführung von Antigen-Tests an unterschiedlichen Testorten dar. Doch nun heißt es: Einen Schritt vor, drei zurück. In der Förderrichtlinie zur betrieblichen Testung (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bundesministerium Finanzen, Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) wird diese Kompetenz umgehend wieder eingeschränkt werden.

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